top of page

Sarg, Erdbestattung, Erdbeisetzung
Für eine Erdbeisetzung ist es in Deutschland Pflicht in einem Sarg beigesetzt zu werden. Auch hierfür gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften die ein Sarg zu erfüllen hat. So sind in Deutschland Särge aus Metall nicht erlaubt. Friedwälder und Ruheforste setzen ausschliesslich Urnen bei.
Die äussere Gestaltung des Sarges kann und darf ganz individuell sein.
Sie können ihn bemalen und bekleben und oder auch mit Blumen schmücken.
Der Verstorbene darf seine eigene Kleidung behalten und auch Beigaben, wie Briefe, Bilder oder kleine Andenken dürfen mit in den Sarg gelegt werden.
Auf manchen Friedhöfen ist es möglich den Sarg selbst zu tragen.
Begrenzt
ist das Leben,
unendlich
die Erinnerung.
So erreichen Sie uns

Susanne.Eckl.Bestattungen
@t-online.de

Tag und Nacht
0151 15221064
So erreichen Sie uns
Susanne.Eckl.Bestattungen@t-online.de
Tag und Nacht 0151 15221064
bottom of page