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LUST AM LEBEN! Mein Leben als Bestatterin

OrganSPENDE ./. Widerspruchserklärung

Wie wir letzte Woche erfahren durften, möchte Herr Spahn für Deutschland die "Widerspruchserkärung" für die Organspende einführen.

Hintergrund ist, dass es zu wenig Organe gibt als benötigt werden. Dazu soll sich nun die Bevölkerung Gedanken machen, denn wer keinen Organspendeausweis hat, wird somit automatisch zum Spender. Vor Entnahme sollen jedoch noch die Angehörigen dazu befragt werden, dies versteht man dann unter "Doppelter Widerspruchserklärung".

Die momentane gesetzliche Regelung sieht folgendermassen aus:

- trägt jemand einen Organspendeausweis mit sich, muss sich an das jeweils ausgefüllte gehalten werden

- hat man keinen Organspendeausweis dabei, werden die Angehörigen, von meist verunfallten und medizinisch als "Hirntod" bezeichneten Menschen, befragt. Die Zeitspanne ist häufig sehr knapp für solch eine weitreichende Entscheidung und somit sind die Angehörigen gezwungen sich äusserst schnell zu entscheiden. Wahrlich keine einfache Entscheidung in solch einem Ausnahmezustand.

Gut an dem ganzen Prozedere finde ich nur, dass das Thema mal wieder in die Öffentlichkeit kommt und diskutiert wird. Mag sich jeder sein eigenes Urteil bilden, was solch ein neuer Gesetzentwurf bedeutet. Dazu würde es jedoch sehr viel mehr Aufklärung benötigen, nicht nur was "Hirntod" heisst, sondern auch z. Bsp. wie wird mit dem Menschen umgegangen der extransplantiert wird. Wie wird mit den Angehörigen eines Organspenders umgegangen, etc., etc.

Erst dann kann man sich wirklich ein Bild machen, ob man Spender oder auch Empfänger werden möchte/sein will.

In diesem Zusammenhang habe ich mir jedoch noch eine ganz andere Frage gestellt:

Ich fing an zu recherchieren, wie es denn ist, wenn man sich im Ausland als Tourist aufhält und in eine Situation gelangt, die Mediziner "Hirntod" nennen. Angenommen hatte ich, dass das Herkunftsland als juristische Grundlage gilt. Weit gefehlt.

Es gilt die Regelung in dem Land in dem man sich gerade aufhält.

Das fand ich sehr schockierend. Also ging ich auf die Suche, wie man sich schützen kann, wenn man kein Organspender und auch kein Organempfänger sein möchte. Das ist gar nicht so einfach und ich unterstelle an dieser Stelle auch, dass das so gewollt ist. In Österreich und in den Niederlanden kann man sich in einem zentralen Register eintragen, wenn man KEIN SPENDER UND AUCH KEIN EMPFÄNGER SEIN MÖCHTE.

AusweisZusätzlich kann man einen Organspendeausweis bei sich tragen, der in mehreren Sprachen ausgestellt ist. Anbei der link für alle die solch einen wünschen und auch mehr Informationen wie die Regelungen in anderen Länder sind. Zudem der link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Download der Organspendeausweise in vielen Sprachen.

Fazit: Bevor man in den Urlaub fährt, wäre es sinnvoll auch über diese Frage nachzudenken und ggf. vorzusorgen. Vielleicht wäre es an dieser Stelle auch notwendig, bei Abschluss einer Auslandkrankenversicherung ergänzend diese Frage mit aufzunehmen.

Aber das scheint mir noch ein langer Weg....

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